Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet beschloss einstimmig die Nein-Parole für die Volksabstimmungen vom 28. September, wie die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet mitteilt. Bei der Abstimmung geht es um die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und, damit gekoppelt, um die Abschaffung des Eigenmietwertes.

Bei einer Annahme würden die Einnahmeausfälle im Kanton Graubünden für die Gemeinden auf rund 30 Millionen Franken und im Kanton Wallis auf rund 22 Millionen Franken geschätzt, schreibt die Konferenz. Zu den direkten Steuerausfällen kämen rückläufige Aufträge für das Baugewerbe, weil der Anreiz zur Renovation von Gebäuden wegfalle.

Die neue Objektsteuer müsse zudem noch auf kantonaler und kommunaler Ebene eingeführt werden, was Unstimmigkeiten zwischen Einheimischen und Zweitwohnungsbesitzenden auslösen könnte, so die Konferenz.

Der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften soll es den Kantonen ermöglichen, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen zu kompensieren. Die neue Objektsteuer ist dem obligatorischen Referendum unterstellt. Ende des vergangenen Jahrs beschlossen die eidgenössischen Räte, dass der Eigenmietwert bei selbst bewohnten. Erst- und Zweitliegenschaften wegfallen soll. (keystone-sda)


STV beschliesst Stimmfreigabe zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung

Der Vorstand des Schweizer Tourismus-Verbands (STV) hat zur Vorlage über den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung die Stimmfreigabe beschlossen. Da auch Zweitwohnungen von der Änderung betroffen sind, hat die Vorlage einen direkten Bezug zum Tourismus.

Mit der Stimmfreigabe trägt der Verband den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und den finanziellen Auswirkungen auf die Tourismuskantone Rechnung. Die Vorlage gelangt am 28. September zur Volksabstimmung.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Im vergangenen Dezember hat das Parlament einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen: Der Eigenmietwert soll künftig sowohl für Erst- als auch Zweitwohnungen entfallen und gleichzeitig werden Abzüge für Hypothekarzinsen sowie Unterhaltskosten stark eingeschränkt. Um kantonale Steuerausfälle abzufedern, sollen die Kantone neu eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen erheben dürfen.

Dieser Bundesbeschluss bedingt eine Verfassungsänderung und kommt deshalb im Herbst vors Volk. Die beiden Vorlagen sind zudem miteinander verknüpft: Bei einer Ablehnung der Objektsteuer, entfällt auch die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Weder klarer Nutzen noch klarer Nachteil
Der STV hat die Vorlage analysiert und kommt zum Schluss, dass für den Tourismussektor weder die Vor- noch die Nachteile klar überwiegen. Zwar könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts administrativ entlasten und wirtschaftliche Impulse setzen.

Die Einschränkungen würden jedoch bei den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Investitionen in Gebäude unattraktiver machen. Dies könnte das lokale Gewerbe schwächen, die bauliche Qualität beeinträchtigen und die Erreichung klimapolitischer Ziele erschweren.

Steuerausfälle für Tourismuskantone
Insbesondere für tourismusgeprägte Bergkantone könnte die Vorlage spürbare Steuerausfälle zur Folge haben. Die Besteuerung selbstgenutzter Zweitwohnungen stellt für sie eine bedeutende Einnahmequelle dar. Die Einführung der Objektsteuer bietet keinen garantierten gleichwertigen Ersatz.

Ein Wegfall der Steuereinnahmen könnte sich daher negativ auf die Tourismusförderung und die regionale Entwicklung auswirken. Angesichts dieser Ausgangslage und den unterschiedlichen Auswirkungen auf den Tourismussektor, hat der STV-Vorstand die Stimmfreigabe beschlossen. (mm)