In der Sommersession vom 2. bis 20. Juni debattiert das Parlament über zwei zentrale Vorlagen, die Auswirkungen auf das Instrument der Sozialpartnerschaft haben. Von besonderer Bedeutung für HotellerieSuisse ist die Annahme des Mehrheitsantrages der Vorlage «Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)».
Kantonale oder gar kommunale Mindestlöhne untergrabe die bewährte Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Es gelte, eine Zersplitterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern, welche den Willen der Sozialpartner missachtet – jener Partner, die die Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Branche genau kennen würden, schreibt HotellerieSuisse.
Die Vorlage «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen» hingegen sei klar abzulehnen. Das Kriterium der Parteivereinbarung fördere die Scheinselbstständigkeit. Die finanziellen Folgen unzureichender sozialer Absicherung trage am Ende die Allgemeinheit, schreibt der Branchenverband.
Statt echtes Unternehmertum zu fördern, begünstige die Vorlage einseitig bestimmte Geschäftsmodelle – insbesondere die international tätige Plattformökonomie. Dies untergrabe die Fairness auf dem Arbeitsmarkt und schaffe ungleich lange Spiesse zwischen den Arbeitgebern. (mm)
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Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften. Die ausführliche Stellungnahme von HotellerieSuisse zu allen branchenrelevanten Geschäfte der Sommersession 2025 finden Sie auf der Website des Verbandes.
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